Auch auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts, insbesondere des Fahrlehrerrechts sind wir seit vielen Jahren sehr erfolgreich tätig.
Wir übernehmen für Sie z. B.
Ein konkretes Beispiel: Behörden in Baden Würtemberg schrieben den Seminarleitern von ASF/ASP-Seminaren die Verwendung des Seminarkonzeptes des Deutschen Verkehrsicherheitsrats (DVR) vor. Gegen die entsprechenden Auflagen sind wir in mehreren Verfahren erfolgreich vorgegangen. Zwischenzeitlich ist es deshalb den Behörden in Baden-Württemberg seit 5. Juni 2008 verboten, den Seminarleitern diese Auflagen zu erteilen.