Verkehrsrecht

Wie schnell ist es passiert: Ein Moment der Unachtsamkeit und schon werden Sie geblitzt. Oder sie halten den Mindestabstand nicht ein. Oder ein anderer Verkehrsteilnehmer verwickelt Sie in einen Unfall.

Lassen Sie sich nie von der Haftpflichtversicherung des Gegners einwickeln, besonders wenn Sie Ihnen schnelle Abwicklung des Schadens verspricht. Auch nicht, wenn die Schuldfrage scheinbar eindeutig ist. Häufig ist sie es nämlich nicht und das böse Erwachen kommt hinterher. Zwar geht die Abwicklung dann oft schnell aber Sie bekommen nicht alles, was Ihnen zusteht.

Und das Beste ist: Als Geschädigtem muss die gegnerische Haftpflichtversicherung Ihre Anwaltskosten tragen, so dass für Sie regelmäßig keine Kosten anfallen. Vertrauen Sie nur auf Ihren Rechtsanwalt, denn der weiß, was Ihnen zusteht und wie Sie es schnell bekommen.

Wir beraten und vertreten Sie u. a.

  • als Beschuldigten in Ordnungswidrigkeiten- und Verkehrsstrafverfahren
  • als Geschädigten in Ordnungswidrigkeiten- und Verkehrsstrafverfahren
  • gegenüber den Unfallgegnern und Versicherungen
  • vor den Gerichten
  • im Ermittlungsverfahren
  • bei der Geltendmachung von Schadensersatz und Schmerzensgeld
  • bei der Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche
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