Wir helfen Ihnen teure Fehler zu vermeiden!
z. B. bei
- bei Kaufverträgen
- Miet- und Pachtverträgen
- Lieferverträgen
- Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Mängelansprüchen
- Schadensersatzansprüchen
- der Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche
Ein Beispiel: Am 23.01.2008 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ungerechtfertigte Mangelbeseitigungsverlangen zu Schadensersatzansprüchen des Verkäufers führen.
Wichtig ist nur, dass Sie sich von Ihrem Spezialisten möglichst frühzeitig beraten lassen oder diesen beauftragen. Je früher sie den Rechtsanwalt / Fachanwalt einschalten umso besser kann er Ihre Interessen verfolgen.