Regulatorisches

Zur Anwaltszulassung bei Gerichten:
Seit dem 01.01.2000 können alle bei einem deutschen Landgericht zugelassenen Anwälte bei jedem deutschen Landgericht, seit 01. August 2002 an jedem deutschen Oberlandesgericht auftreten.
Das dementsprechende Gesetz ist im Bundesgesetzblatt vom 31. Juli 2002 verkündet worden.

Hinweis in Sachen Anwaltsgebühren:
In Zivilsachen und arbeitsrechtlichen Angelegenheiten rechnen wir grundsätzlich nach Gegenstandswert ab, wenn Sie nichts anderes schriftlich mit uns vereinbart haben.

Wichtiger rechtlicher Hinweis:
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