Fahrlehrerrecht

Nutzen Sie unsere Erfahrung im Umgang mit Behörden.

Auch auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts, insbesondere des Fahrlehrerrechts sind wir seit vielen Jahren sehr erfolgreich tätig.

Wir übernehmen für Sie z. B.

  • Professionelle Beratung
  • Korrespondenz mit den Behörden im Anhörungsverfahren
  • kompetente und professionelle Vertretung im Widerspruchsverfahren,
  • kompetente und professionelle Vertretung im Klageverfahren,
  • Prüfung der Erfolgsaussicht von Rechtsmitteln

Ein konkretes Beispiel: Behörden in Baden Würtemberg schrieben den Seminarleitern von ASF/ASP-Seminaren die Verwendung des Seminarkonzeptes des Deutschen Verkehrsicherheitsrats (DVR) vor. Gegen die entsprechenden Auflagen sind wir in mehreren Verfahren erfolgreich vorgegangen. Zwischenzeitlich ist es deshalb den Behörden in Baden-Württemberg seit 5. Juni 2008 verboten, den Seminarleitern diese Auflagen zu erteilen.

Unsere Services