Steuerberatung / Steuerrecht

Für die Steuerberatung in unserer Kanzlei zeichnet zuständig:
Steuerberater Dipl.Kfm. Harald Rueß

Gerne erstellt er für Sie:

  • Einkommensteuererklärungen
  • Lohnsteuerermäßigungsanträge
  • Körperschaftsteuererklärungen
  • Erbschaftsteuererklärungen
  • Schenkungsteuererklärungen
  • Umsatzsteuererklärungen (Kleingewerbe)
  • Gewerbesteuererklärungen (Kleingewerbe)

“Auch auf dem Finanzamt kann sich der Fehlerteufel einschleichen.”

Unsere Kanzlei-Leistungen:

  • Prüfung des erstellten Steuerbescheides
  • Änderungsantrag unter Wahrung von Fristen
  • Begründete Einspruchseinlegung
  • Klage vor den Finanzgerichten
  • Vertretung in Finanzgerichtsprozessen