Für die Steuerberatung in unserer Kanzlei zeichnet zuständig:
Steuerberater Dipl.Kfm. Harald Rueß
Gerne erstellt er für Sie:
- Einkommensteuererklärungen
- Lohnsteuerermäßigungsanträge
- Körperschaftsteuererklärungen
- Erbschaftsteuererklärungen
- Schenkungsteuererklärungen
- Umsatzsteuererklärungen (Kleingewerbe)
- Gewerbesteuererklärungen (Kleingewerbe)
“Auch auf dem Finanzamt kann sich der Fehlerteufel einschleichen.”
Unsere Kanzlei-Leistungen:
- Prüfung des erstellten Steuerbescheides
- Änderungsantrag unter Wahrung von Fristen
- Begründete Einspruchseinlegung
- Klage vor den Finanzgerichten
- Vertretung in Finanzgerichtsprozessen