Fahrlehrer werden ohne abgeschlossene Berufsausbildung: Genügt ein mittlerer Bildungsabschluss? Sind Ausnahmen möglich?
Der Autor dieser Zeilen ist der Meinung, dass ein mittlerer Bildungsabschluss das Kriterium der gleichwertigen Vorbildung zur abgeschlossenen Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf erfüllt, sofern die Lücke zwischen erfolgreichem Schulabschluss und Fahrlehrerausbildung mit Erwerbstätigkeit ausgefüllt wurde. Aber auch ohne Schulabschluss…